Laptop, Shmartphone und Co.

Stellt der Arbeitgeber Computer, Mobil-tlefone, Laptop, Tablets oder Smartphones und Internetzugang zur Verfügung, liegt grundsätzlich ein geldwerter Vorteil vor, wenn der Arbeitnehmer dies auch privat nutzen darf.

Jedoch gibt es eine Sonderregel, wonach solche Vorteile slteuerfrei bleiben.

Verbleiben die Geräte nämlich im Eigentum des Arbeitgebers, ist die Nutzung der Geräte durch den Arbeitnehmer steuerfrei.

Der Clou: die Steuerfreiheit erstreckt sich nicht nur auf die Nutzung der Geräte, sondern auch auf alle anfallenden Verbindungsentgelte.

Der Anteil der Privatnutzung ist dabei unerheblich und könnte sogar 100% betragen!

Diese Möglichkeit kann übrigens auch für Mini-Jobber oder Studentenjobs angewendet werden.

Es gibt also guten Spielraum für Motivationshilfen.

 

Ferner gilt:

Mit Urteil der Finanzverwaltung (Az. VI R 21/09, VI R 27/09 VI R41/10) können Gutscheine in bestimmten Fällen Brutto für Netto das Gehalt aufbessern.

1. der Chef ermöglicht den Mitarbeitern gegen Vorlage einer Tankkarte bei einer bestimmten Tankstelle bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zu tanken

2. Mittels eines ausgestellten Gutscheins darf ein bestimmte Menge Treibstoff getankt werden (Literzahl beachten) bei einer Tankstelle  eigener Wahl

3. Der Chef kann seinen Mitarbeitern einen Warengutschein bis max. 44,- € je Monat zur Verfügung stellen (Barauszahlung ist jedoch ausgeschlossen

 

23.9.2019