Der betriebliche Datenschutz, die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

 

Es gibt wesentliche Neuerung im Datenschutz namentlich die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die Änderungen beim Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)  zum 25.5.2018.

Oft muss man vermuten, dass die Anforderungen im normalen Alltag gar nicht zu erbringen sind.

Am Anfang dieser Ausführungen stehen die wichtigsten Themen, die im Rahmen der neuen DSGVO geregelt werden müssen.

Der Datenschutz für den Mittelstand muss unbürokratisch, schnell überschaubar und mit wenig finanziellem Aufwand einzurichten sein.

 

Für den mittelständischen Betrieb kann ECOPLAN helfen diese Aufgaben des Datenschutz zu identifizieren und als externer Datenschutzbeauftragter für Sie zur Verfügung stehen.

 

Das läuft  im Groben so ab:

 

                   1. Bestandsaufnahme

                   2. Schulung und Einweisung der Mitarbeiter oder eines Ansprechpartners im          

                         Unternehmen

                   3. Erarbeitung von unternehmesspezifischen Unterlagen und Checklisten      

                       (Datenschutzerklärung der Mitarbeiter/innen,

                       Verarbeitungsverzeichnung, Verfahrensverzeichnis etc.)

                   4. Protokollierung und regelmäßige Überprüfung der Arbeitsweise im Unternehmen

                   5. Ansprechpartner für aktuelle Fragen zum Datenschutz

 

Grundlage für den Datenschutz ist die automatisierte Verarbeitung von Personenbezogenen Daten (pb-Daten), wenn diese von mehr als 10 Personen regelmäßig durchgeführt wird.

P.S. Denken Sie auch daran, dass alles Dienstleister, die Sie für Ihr Unternehmen  einsetzen (Steuerberater, externer Lohnverarbeiter, Softwarehaus etc.) mit in Ihr Datenschutzverfahren einzubinden sind.

 

Einen ersten Überblick geben Ihnen die beigefügten Fragen und Antworten oder fragen Sie uns einfach!